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/ Administrative Daten
Die so genannten administrativen Daten sind sowohl auf der elektronischen Gesundheitskarte als auch auf der bisherigen Krankenversichertenkarte gespeichert. Dazu gehören die Daten des Versicherten wie Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Anschrift, Krankenversicherten-nummer, Versicherungsstatus und der persönliche Zuzahlungsstatus. Diese administrativen Daten sind auf der neuen eGesundheitskarte für alle Versicherten Pflichtangaben.
/ Anwendung
Im § 291a Absatz 2 des Bundesgesetzbuches ist geregelt, dass die Gesundheitskarte geeignet sein muss, folgende Anwendungen zu unterstützen, insbesondere das Erheben, Verarbeiten und Nutzen von
- medizinischen Daten, soweit sie für die Notfallversorgung erforderlich sind,
- Befunde, Diagnosen, Therapieempfehlungen sowie Behandlungsberichte in elektronischer und maschinell verwertbarer Form für eine einrichtungsübergreifende, fallbezogene Kooperation (elektronischer Arztbrief),
- Daten einer Arzneimitteldokumentation,
- Daten über Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte sowie Impfungen für eine fall- und einrichtungsübergreifende Dokumentation über den Patienten (elektronische Patientenakte),
- durch von Versicherten selbst oder für sie zur Verfügung gestellte Daten sowie
- Daten über in Anspruch genommene Leistungen und deren vorläufige Kosten für die Versicherten
(§ 305 Abs. 2).
/ Arzneimitteldokumentation
In der Arzneimitteldokumentation werden alle Medikamente in elektronischer Form gespeichert (freiwillig), die ein Versicherter beim Arzt oder in der Apotheke erhalten hat. Anhand dieser Liste kann sich der Arzt bzw. der Apotheker vor der Verordnung bzw. Abgabe eines neuen Medikaments einen Überblick verschaffen, welche Arzneimittel dieser Versicherte bereits bekommen hat. Das Risiko, dass Arzneimittel verabreicht werden, die möglicherweise Wechselwirkungen zu anderen eingenommenen Arzneimitteln haben wird so verringert. Darüber hinaus umfassen die Einträge Informationen zur Adresse und Telefonnummer des Arztes oder Apothekers, der den jeweiligen Eintrag erstellt hat, um Rückfragen zu ermöglichen. Die Arzneimitteldokumentation ist Bestandteil der Arzneimitteltherapiesicherheitsprüfung.
/ Arzneimitteltherapiesicherheitsprüfung (AMTS)
Die Arzneimitteltherapiesicherheitsprüfung dient den Ärzten und Apothekern dazu, über die aktuelle Medikation des Patienten informiert zu werden. Die elektronische Gesundheitskarte soll nach §291a SGB V geeignet sein, die Arzneimitteltherapiesicherheit zu unterstützen. Dies erfolgt durch Beachtung der Arzneimitteldokumentation, z.B. die Vermeidung der Verordnung von Medikamenten, die negative Wechselwirkungen mit einer aktuellen medikamentösen Therapie auslösen würden.
Die AMTS ist eine freiwillige Anwendung, d.h. der Patient kann selbst entscheiden, ob er diese Anwendung nutzen möchte. Nutzt er diese, so werden seine persönlichen Daten der AMTS online von einem entsprechenden Dienst zur Verfügung gestellt. Die eGK des Patienten trägt dann zum einen seine "Einwilligung" zur Verwendung der Anwendung und einen Link zu seinen Einträgen. Der Zugriff auf seine Daten ist stark geschützt.
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/ Authentifizierung
bedeutet zweierlei: erstens, den Vorgang zur Feststellung der Identität einer Person zur Kontrolle des Zugangs zu technischen Systemen (z.B. bei der Anmeldung an ein Netzwerk). Zweitens, die Überprüfung von Objekten, Dokumenten oder Daten, ob diese authentisch sind – es sich somit um ein unverändertes, nicht kopiertes Original handelt.
Methoden der Authentifizierung können beispielsweise sein: Passwort, PIN, TAN-Liste, Schlüssel (z. b. Smartcard oder Token), biometrisches (körperliches) Merkmal, z.B. Fingerabdruck oder Iriserkennung und Kombinationen verschiedener Methoden.
/ Autorisierung
Autorisieren bedeutet, jemandem seine Zustimmung/Erlaubnis geben, etwas Bestimmtes zu tun. Bezogen auf die eGK heißt das, dass der Patient selbst bestimmen kann, welche seiner Daten gespeichert werden sollen und ob ein behandelnder Arzt seine elektronische Patientenakte lesen und Einträge machen darf.
/ Basis-Rollout
Rollout bezeichnet die Markteinführung der eGK und passender Lesegeräte bei den Krankenkassen und Ärzten. Die Ausgabe der eGK ist nach den aktuellen Planungen ab dem 1. August in der Region Nordrhein geplant. Von dieser Region ausgehend, sind die weiteren drei Gebiete zwiebelschalenartig darum angeordnet. Bevor die eGK ausgeteilt wird, muss in jeder Arztpraxis ein geeignetes Lesegerät vorhanden sein. Aus diesem Grund soll der Rollout der Lesegeräte immer vor Einführung der eGK erfolgen. Beispielsweise hat in der Pilotregion Nordrhein der Rollout für die Lesegeräte bereits im 1. Quartal 2009 begonnen und wird bis 31. Juli 2009 abgeschlossen sein.
/ Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ist der in Bonn ansässige, zentrale IT-Sicherheitsdienstleister des Bundes. Zu den Aufgaben des BSI gehören u. a. die Untersuchung von Sicherheitsrisiken in der Anwendung von Informationssystemen und die Erforschung entsprechender Sicherheitsvorkehrungen. Das BSI ist die zentrale Zertifizierungsstelle für die Sicherheit von IT-Systemen in Deutschland (Computer- und Datensicherheit, Datenschutz).
Das BSI gibt das IT-Grundschutzhandbuch heraus, das Empfehlungen für Standardschutzmaßnahmen für typische IT-Systeme enthält. In diesem Handbuch werden nicht nur technische, sondern auch organisatorische, personelle und infrastrukturelle Maßnahmen erörtert.
/ Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
(ABDA)
Die ABDA ist die Spitzenorganisation der deutschen Apothekerinnen und Apotheker mit Sitz in Berlin. Sie ist eine Interessengemeinschaft des bürgerlichen Rechts. Mitglieder der ABDA sind alle 17 Landesapothekerkammern sowie alle 17 Landesapothekerverbände. Zu den Aufgaben des Dachverbandes gehören die politische Vertretung der über 50.000 Apothekerinnen und Apotheker auf nationaler und internationaler Ebene, die Wahrnehmung und Förderung der gemeinsamen Interessen sowie die Pflege der Zusammengehörigkeit der deutschen Apothekerschaft. Die ABDA richtet einmal im Jahr den Deutschen Apothekertag aus.
/ Chipkarte
Chipkarten, oft auch als Smartcard oder Integrated Circuit Card (ICC) bezeichnet, sind spezielle Plastikkarten mit einem eingebauten, integrierten Schaltkreis (Chip), der eine Hardware-Logik, Datenspeicher oder auch einen Mikroprozessor enthält. Chipkarten werden durch spezielle Kartenlesegeräte angesteuert und finden beispielsweise Verwendung als Ausweis, Bank- oder Telefonkarte. Sie sind geeignet zur Verschlüsselung und Signatur (z.B. durch einen PIN) und bieten somit Sicherheit bei der elektronischen Kommunikation.
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/ Datenschutz und -sicherheit
Datenschutz ist der Schutz personenbezogener Daten vor Missbrauch
/ eGK – elektronische Gesundheitskarte
Die eGK ist eine erweiterte Form der bisherigen Krankenversichertenkarte (KVK) und soll diese ab 2009 schrittweise ablösen (GKV-Modernisierungsgesetz von 2004). Sie wird mehr Patienteninformationen beinhalten können, wie z.B. ärztliche Verordnungen, Notfallversorgungsdaten, den so genannten elektronischen Arztbrief, Daten zur Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit (persönliche Arzneimittelrisiken und –unverträglichkeiten, Daten über in Anspruch genommene Leistungen und deren vorläufige Kosten für die Versicherten. Dabei behält der Patient weiterhin die Datenhoheit und entscheidet selbst, ob von diesen zusätzlichen Anwendungen Gebrauch gemacht wird und welcher Arzt welche Daten einsehen kann. Die eGK ermöglicht durch die Online-Anbindung eine bessere Kommunikation zwischen Ärzten und Apotheken, die Daten werden auf zentralen Servern gespeichert.
/ eHealth
Die elektronische Erfassung, Speicherung und Übertragung von Patientendaten nennt man eHealth. Die Gesundheitsversorgung soll so mit Hilfe von Informationstechnologien verbessert werden.
/ Einverständniserklärung des Versicherten, Einwilligung
Die Speicherung und Weitergabe von medizinischen Informationen auf der eGK erfolgt nur mit Einverständnis des Versicherten
/ eKiosk
eKioske sollen in Zukunft, ähnlich wie EC-Automaten bei der Bank, beim Arzt, Apotheker oder bei Krankenkassen stehen und für die Versicherten öffentlich zugänglich sein. Dort können Patienten ihre auf der eGK gespeicherten Daten einsehen und verwalten oder auch Zugriffsrechte ändern.
/ EPA elektronische Patientenakte
Die Gesundheits- und Personendaten eines Versicherten können in einer ePA gespeichert werden. Dazu gehören beispielsweise die individuelle Krankengeschichte, wichtige Laborbefunde, Röntgenbilder sowie Operationsberichte des Patienten. Der Versicherte entscheidet selbst, ob er eine ePA nutzen möchte und welche Daten gespeichert und für welche Ärzte und Heilberufler einsehbar sind.
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/ elektronische Patientenquittung
Die elektronische Patientenquittung soll die heutige Papierquittung ersetzen. Sie zeigt die in Anspruch genommenen Leistungen des Versicherten und die vorläufigen Kosten an
/ Elektronische Signatur
Die elektronische Signatur garantiert beim Datenaustausch, dass eine Information unverändert übermittelt wurde, dass sie von einem bestimmten Absender stammt und mit dessen Wissen versandt wurde, also somit rechtskräftig ist. Sie erfüllt somit technisch gesehen den gleichen Zweck wie eine eigenhändige Unterschrift auf Papierdokumenten. Einem elektronischen Dokument kann eine elektronische Signatur angehängt werden. Diese enthält dann verschlüsselte Daten, die der Empfänger wiederum mit einem Schlüssel überprüft.
/ Elektronischer Arztbrief (eArztbrief)
Der elektronische Arztbrief kann das bisher übliche Papierdokument ersetzen. Er kann mittels der eGK abgerufen werden, ist aber eine freiwillige Anwendung. Im elektronischen Arztbrief sind Informationen zum Krankheitsbild des Patienten gespeichert, die beispielsweise bei einer Überweisung an einen anderen Arzt eine wichtige Rolle spielen.
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/ Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)
Ein wichtiger Bestandteil des Sicherheitskonzeptes der eGK ist der eHBA in Form einer personenbezogenen Chipkarte. Mit diesem Heilberufsausweis müssen sich Ärzte, Apotheker und andere Heilberufler identifizieren, bevor sie Zugriff auf die eGK erhalten. Daten von der Gesundheitskarte einzusehen, zu speichern oder zu ändern ist nur mit dieser Legitimation möglich.
/ elektronisches Patientenfach
Die Gesundheitskarte hilft dabei, auch weitere persönliche und nicht unmittelbar medizinische Daten der Versicherten sicher zu verwahren. Diese freiwilligen Angaben sind für den behandelnden Arzt nur mit Zustimmung des Patienten zugänglich.
Beispielsweise haben eine Reihe von Patientinnen und Patienten aufgrund des eigenen Krankheitsbildes bereits ohne die Gesundheitskarte gelernt, mit den eigenen medizinischen Daten verantwortungsvoll umzugehen. Die Protokollierung von Daten über einen längeren Zeitraum ist nämlich bei bestimmten Krankheiten, wie z. B. Diabetes, erforderlich, um sie dann dem Arzt zur weiteren Behandlung zur Verfügung zu stellen. So können, z. B. bei einem Arztwechsel, diese im elektronischen Patientenfach gespeicherten Datenreihen jederzeit verfügbar gemacht werden.
Möglich wäre auch, dass der Patient Angaben über seine körperlichen Daten wie Größe, Gewicht usw., seine sportlichen Aktivitäten, aber auch Hinweise auf Unverträglichkeiten von Nahrungsmitteln in seinem persönlichen Gesundheitsfach abspeichern möchte. Er allein entscheidet auch hier über Art und Umfang solcher Daten und wer hierauf Zugriff erhält.
Außerdem können Impfausweise, Organspendepass und Patientenverfügungen unter der Kontrolle der Patientinnen und Patienten im Zusammenhang mit der Gesundheitskarte deutlich besser aufbewahrt werden, als in Form der heutigen Papierausweise und -formulare
/ Elektronisches Rezept (eRezept)
Das eRezept soll das bisherige Papierrezept ersetzen. Der Arzt kann das Rezept in digitaler Form auf der eGK oder über eine gesicherte Netzwerkverbindung auf einem eRezept-Server (dem Verordnungsdatendienst VODD) abspeichern. Beim Einlösen des Rezeptes in der Apotheke ruft dann der Apotheker die Daten mit seinem Heilberufsausweis ab. Das eRezept gehört, ebenso wie die administrativen Daten, zur Grundausstattung der eGK und ist eine Pflichtanwendung.
/ Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC)
Die Europäischen Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card - EHIC) kann auf der Rückseite der eGK abgebildet werden. Dadurch müssen sich Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr bei jeder Auslandsreise die entsprechenden Vordrucke besorgen.
Die Europäische Krankenversicherungskarte weist europaweit einheitliche Merkmale auf, wie zum Beispiel das EU-Emblem und die Anordnung der Textfelder. Damit ist gewährleistet, dass die Karte in allen 27 europäischen Mitgliedstaaten, sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und in der Schweiz erkannt und angewandt werden kann. Auf der EHIC sind nur administrative Daten gespeichert, keine medizinischen
/ gematik mbH
Die gematik – Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH - ist eine Betriebsorganisation, die von den Spitzenorganisationen des deutschen Gesundheitswesens im Januar 2005 gegründet wurde. Ihre Aufgabe ist die Einführung, Pflege und Weiterentwicklung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und ihrer Infrastruktur als Basis für Telematikanwendungen im Gesundheitswesen. Die gematik entwickelt die übergreifenden IT-Standards für den Aufbau und den Betrieb der gemeinsamen Kommunikations-Infrastruktur aller Beteiligten im Gesundheitswesen.
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/ Gesundheitstelematik
Die Gesundheitstelematik verknüpft die die Bereiche Informatik und Telekommunikation in der Gesundheitsindustrie.
/ Informations- und Kommunikationstechnologien (IuK)
Kartenlesegerät:
Das Kartenlesegerät dient zum Auslesen von Informationen, die auf einer Chipkarte gespeichert sind. Dabei werden die Daten gelesen, geschrieben oder Applikationen auf der Chipkarte angesteuert; daher spricht man auch von einem Kartenterminal
Kartenterminals:
Das Kartenterminal, auch Kartenlesegerät genannt, ist zum auslesen, speichern oder bearbeiten von Informationen auf der Chipkarte vorhanden. Es stellt die Verbindung zwischen der Software und der Karte dar.
/ KBV (Kassenärztliche Bundesvereinigung)
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und bildet die Dachorganisation für die 17 Kassenärztlichen Vereinigungen der Länder. Sie ist die politische Interessenvertretung der ca. 149.000 niedergelassenen Vertragsärzte und Psychotherapeuten. Als Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung schließt die KBV Verträge mit dem GKV-Spitzenverband sowie anderen Sozialleistungsträgern ab. Dabei untersteht sie der staatlichen Aufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit.
/ Krankenhausinformationssystem (KIS)
Das KIS bezeichnet die Gesamtheit aller informationsverarbeitenden Einheiten zur Bearbeitung der medizinischen und administrativen Daten im Krankenhaus. Auch wird der Begriff KIS häufig verwendet um das zentrale EDV-System eines Krankenhauses zu bezeichnen oder auch das Softwareprodukt, das die wesentlichen Funktionsbereiche eines typischen Krankenhausinformationssystems abdeckt
/ KVK (Krankenversichertenkarte)
Die deutsche Krankenversichertenkarte (KVK) ist eine Speicher-Chipkarte, die von Patienten dem Nachweis der Berechtigung zur Inanspruchnahme von Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung sowie für die Abrechnung mit den Leistungserbringern dient. Sie wurde am 1. Januar 1995 eingeführt und soll durch die elektronische Gesundheitskarte ersetzt werden. Sie ist der Nachfolger des „Krankenscheins“.
/ Krankenversichertennummer (KVNR)
Die Krankenversichertennummer ist eine Versichertenspezifische Nummer, die mit der Einführung der Gesundheitskarte erstellt wird und die Alte Nummer ersetzt. Der Patient wird sie ein Leben lang behalten, auch beim Wechsel der Krankenkasse. Bis zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte bleiben die aktuellen Versicherungsnummern erhalten.
/ Konnektor
Der Konnektor ist das Verbindungsglied zwischen dem Primärsystem und dem Leistungserbringer.
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/ Leistungserbringer
Als Leistungserbringer bezeichnet man die Personengruppen, die Leistungen für die Versicherten der Krankenkassen erbringen. Im Sozialgesetzbuch V Kapitel 4 werden alle Leistungserbringer aufgelistet.
/ MAC-Adresse (Media-Access-Control-Adresse)
Die MAC-Adresse dient zur eindeutigen Identifizierung eines Gerätes in einem Rechnernetz. Man bezeichnet sie auch als Hardware-Adresse des Netzwerkadapters.
/ Mikroprozessorchipkarte
Die Gesundheitskarte verfügt über einen Mikroprozessorchip. Dieser kann Daten und Informationen bearbeiten. Bisher konnten nur Versichertenangaben (z.B. Name, Anschrift etc.) übertragen werden. Nun können auch medizinische Daten (z.B. Arztberichte, Röntgenbilder etc.) gespeichert und verschlüsselt übertragen werden.
/ Multifunktionales Kartenterminal (MKT)
Das MKT kann sowohl Gesundheitskarten wie auch Krankenversichertenkarten lesen.
/ Notfalldaten
Hierbei handelt es sich um Daten, die im Notfall wichtig sein könnten (z.B. Allergien, chronische Erkrankungen etc.). All diese Angaben können freiwillig auf der Gesundheitskarte gespeichert werden.
/ Patientenrechte
Patienten haben das Recht zu bestimmen, welche Daten beim Arzt oder Apotheker gespeichert werden oder eingesehen werden.
/ Pauschale
Die Pauschalen sind im Falle der eGK Zuschüsse, die von den Spitzenverbänden der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) beschlossen worden sind, um die Praxen bei der Anschaffung der Kartenterminals zu unterstützen. Dabei unterscheidet man im Einzelnen zwischen stationären und mobilen Lesegeräten. In der Region Nordrhein bekommen Ärzte bspw. 430 Euro für ein stationäres Lesegerät, dazu gibt es eine Installationspauschale von 215 Euro sowie bei Bedarf 375 Euro für ein mobiles Lesegerät
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/ Persönliche Identifikationsnummer (PIN)
Diese dient als Geheimzahl zum Datenschutz und zur Identifikationsprüfung.
/ Pflichtanwendungen
Administrative Daten und elektronische Rezepte gehören zu den Pflichtanwendungen der eGK. Durch den Gesetzgeber ist den Krankenkassen diese Grundausstattung vorgegeben.
/ Primärsystem
Das Primärsystem ist ein IT-System, das bei einem Leistungsbringer eingesetzt wird und sich unter administrativer Leitung befindet.
/ Public Key Infrastruktur (PKI)
Der PKI ist für eine sichere und eindeutige Verwaltung nötig. Er stellt Schlüssel und Zertifikate bereit, um z.B. für Authentifizierung einer Person zu sorgen.
/ PUK (Personal Unblocking Key)
Mit dem PUK kann man eine gesperrte Karte wieder freischalten, wenn man zuvor den PIN mehrfach eingeben hat.
/ PVS
Das PVS ist das Praxisverwaltungssystem der Ärzte.
/ Rollout
Bei einem Rollout handelt es sich um eine flächendeckende Einführung (in unserem Fall die elektronische Gesundheitskarte.
/ Sicherheitsinfrastruktur
Die Sicherheitsinfrastruktur gehört zu der Telematikinfrastruktur und soll vor unberechtigtem Zugriff mit einer Authentifizierung schützen.
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/ Signatur
Eine Signatur dient sowohl als Identifikationsnachweis als auch zur Authentifizierung. Sie wird im realen Leben und auch in der Online-Welt benutzt.
/ Smart Card
Karten, die einen Mikroprozessorchip besitzen, werden auch Smart Card genannt. Mit ihnen hat man Zugriff auf elektronische Daten und sie bieten hohe Sicherheit durch Verschlüsselung.
/ Telematik im Gesundheitswesen
Die Telematik wird aus der Telekommunikation und der Informatik zusammengesetzt. Zur Gesundheitstelematik gehören somit alle elektronischen Datenverarbeitungssysteme, die medizinische Informationen übermitteln.
/ Testregion
Bei der Testregion handelt sich um ein Gebiet, in dem etwas getestet werden soll. In unserem Falle handelt es sich um die Gesundheitskarte welche in Nord-Rhein getestet werden soll.
/ Verschlüsselung
von Daten ist notwendig, um den Datenschutz zu gewährleisten. Die Verschlüsselung dient dazu, dass kein Fremder wichtige Daten einer Person lesen kann.
/ VODD
steht für Verordnungsdatendienst. Es überträgt elektronische Verordnungen, wie z. B. Rezepte für verschreibungspflichtige Arzneimittel.
/ VSD
steht für Versichertenstammdaten. Die Daten geben den Ausmaß des Versicherungsschutzes wieder und bevollmächtigen den Versicherten zur Anwendung von medizinischen Leistungen.
/ Zertifikat
dient wie ein Identifikationskarte zur Sicherung der Echtheit von Informationen oder Personen. Das Zertifikat enthält Angaben über Name Seriennummer, öffentlichen Schlüssel, Laufzeit und Name der Zertifizierungsstelle.
/ Zugriffsrecht
der Versicherte entscheidet selbst, welche medizinischen Datenauf der Karte gespeichert werden sollen. Er kann bestimmen, wer welche Daten sehen darf und kann
kontrollieren, wer Daten geändert hat. Wenn Arzt und Versicherter gemeinsam ihre Identifikationsnummer nutzen, sind die medizinischen Daten lesbar.
/ Zulassung
die Freigabe eines Arzneimittels, die Arzneimittelzulassung.
/ Zwei-Schlüssel-Prinzip
ist der Zugang auf die persönlichen Gesundheitsdaten. Der Zugang kann nur erfolgen, wenn ein elektronischer Heilberufsausweis 1. Schlüssel sowie die persönliche Gesundheitskarte des Versicherten und deren Geheimnummer (PIN) 2. Schlüssel vorliegen. > Nach oben |